Pferdekunde II (Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG)

Die bestandene VFD-Prüfung der Pferdekunde gilt als Nachweis eines für das Halten von Pferden ausreichenden Wissens und praktischen Könnens und wird von vielen Veterinärämtern als Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG anerkannt. 

Voraussetzung für die Teilnahme bzw. für die Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs im Umfang von min. 64 UE. Dieser beinhaltet die VFD-Ausbildungen Pferdekunde I und II, sowie ein Erste Hilfe Seminar (Pferd) mit einem Tierarzt.

Das empfohlene Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre

 

Die wesentliche Inhalte des Vorbereitungskurses sind:

 

Gesetze und Verordnungen für Pferdehalter

  • Tierschutzgesetz und Tierschutz-Richtlinien
  • Anmelde-, Versicherungspflichten und Haftungsfragen
  • Verladen und Transportieren, Equidenpass
  • Sonstige Bestimmungen in der Pferdehaltung

 

Erweiterung des Basiswissens der Pferdekunde I

  • Pferdeverhalten erkennen
  • Sicherheit im Umgang mit Pferden: Annähern, Führen, Vorführen, Anbinden
  • Beurteilung der Tagesform des Pferdes
  • Gesundheitsvorsorge (Impfen, Entwurmen, Zahnkontrolle, Hufpflege, ...) 
  • Besonderheiten bei Fohlen, Jungpferden, tragenden oder säugenden Stuten und Hengsten (auch beim Führen)
  • Weide und Weidehygiene