Die bestandene VFD-Prüfung der Pferdekunde gilt als Nachweis eines für das Halten von Pferden ausreichenden Wissens und praktischen Könnens und wird von vielen Veterinärämtern als Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG anerkannt.
Voraussetzung für die Teilnahme bzw. für die Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs im Umfang von min. 64 UE. Dieser beinhaltet die VFD-Ausbildungen Pferdekunde I und II, sowie ein Erste Hilfe Seminar (Pferd) mit einem Tierarzt.
Das empfohlene Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre
Die wesentliche Inhalte des Vorbereitungskurses sind:
Gesetze und Verordnungen für Pferdehalter
- Tierschutzgesetz und Tierschutz-Richtlinien
- Anmelde-, Versicherungspflichten und Haftungsfragen
- Verladen und Transportieren, Equidenpass
- Sonstige Bestimmungen in der Pferdehaltung
Erweiterung des Basiswissens der Pferdekunde I
- Pferdeverhalten erkennen
- Sicherheit im Umgang mit Pferden: Annähern, Führen, Vorführen, Anbinden
- Beurteilung der Tagesform des Pferdes
- Gesundheitsvorsorge (Impfen, Entwurmen, Zahnkontrolle, Hufpflege, ...)
- Besonderheiten bei Fohlen, Jungpferden, tragenden oder säugenden Stuten und Hengsten (auch beim Führen)
- Weide und Weidehygiene