Die bestandene Prüfung der Pferdekunde II gilt als Nachweis eines für das Halten von Pferden ausreichenden Wissens und praktischen Könnens und wird von vielen Veterinärämtern als Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG anerkannt.
Voraussetzung für die Teilnahme bzw. für die Prüfung ist eine bestandene Prüfung der Pferdekunde I, sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs im Umfang von min. 30 UE.
Das empfohlene Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre
Die wesentliche Inhalte des Vorbereitungskurses sind:
Gesetze und Verordnungen für Pferdehalter
- Tierschutzgesetz und Tierschutz-Richtlinien
- Anmelde-, Versicherungspflichten und Haftungsfragen
- Verladen und Transportieren, Equidenpass
- Sonstige Bestimmungen in der Pferdehaltung
Erweiterung des Basiswissens der Pferdekunde I
- Pferdeverhalten erkennen
- Sicherheit im Umgang mit Pferden: Annähern, Führen, Vorführen, Anbinden
- Beurteilung der Tagesform des Pferdes
- Gesundheitsvorsorge (Impfen, Entwurmen, Zahnkontrolle, Hufpflege, ...)
- Besonderheiten bei Fohlen, Jungpferden, tragenden oder säugenden Stuten und Hengsten (auch beim Führen)
- Weide und Weidehygiene