Über den Inhalt des umgangssprachlich so genannten “Sachkundenachweises nach TierSchG, den gewerbliche Tierhalter benötigen, gibt es viele Fragen, Missverständnisse und Unsicherheiten. Wir wollen daher versuchen ein wenig Licht in dieses Dunkel zu bringen:
Zunächst einmal, einen “Sachkundenachweis” nach § 11 TierSchG gibt es als fest stehende Ausbildung nicht und das ist auch gut so! Lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch wird von einem “Sachkundenachweis” gesprochen, als ob es sich um eine bestimmte und fest definierte Ausbildung handeln würde! Das Gegenteil ist aber der Fall!
Nach Tierschutzgesetz muss der gewerbliche Tierhalter die erforderliche Sachkunde gegenüber der Veterinärbehörde nachweisen, damit er die Erlaubnis zum Betrieb seines Gewerbes erhält. Das ist ein großer Unterschied! Man kann sich gut vorstellen, dass die Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Sachkunde für einen Pensionsbetrieb völlig andere sein müssen, als zum Beispiel für eine Reitschule, einen Zuchtbetrieb, einen Wanderreitbetrieb oder einen Fuhrbetrieb. Soweit eine gute und sinnvolle Regelung im Sinne des Tierschutzes, aber auch im Sinne eines gewissen Kundenschutzes.
So gehört beispielsweise zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde für den Betrieb eines Pferdepensionsbetriebes ein umfangreiches und vertieftes Wissen der Pferdekunde. Für die Genehmigung des Betriebes einer Reitschule reicht das nicht aus, sondern hier kommen natürlich zusätzlich eine gewisse Ausbilderqualifikation und in einem Fahrbetrieb (gewerbliche Kutsch- und Kremserfahrten) der Nachweis über eine Fahrausbildung einschließlich Kutschen-TÜV etc. dazu! Aus diesem Grund handelt es sich auch immer um Einzelfallentscheidungen der zuständigen Veterinärbehörde, denn das gewerbliche Angebot ist sehr vielfältig und auch in seiner Gewichtung unterschiedlich. Auch haben die zuständigen Amtsveterinäre bei ihrer Beurteilung der notwendigen Voraussetzungen des Einzelfalls einen gewissen Beurteilungs- und Handlungsspielraum.
Verschiedene Ausbildungsangebote sind dabei bundes- oder auch nur landesweit als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt. So haben zum Beispiel Berufsausbildungen zum Pferdewirt oder auch Trainer- bzw. Übungsleiterausbildung der Reiterverbände eine bundesweite Anerkennung der erforderlichen Sachkunde für den Betrieb einer gewerblichen Pferdehaltung und den Betrieb eines Reitbetriebes. Die VFD-Ausbildung zum Übungsleiter steht dabei gleichwertig zum Trainer-C der FN!
Kurse der VFD-Pferdekunde (I+II) werden häufig und auch in vielen Bundesländern als Nachweis der erforderlichen Sachkunde für den Betrieb einer gewerblichen Pferdehaltung anerkannt. Sie reichen aber alleine nicht aus für z. B. den gewerblichen Fuhrbetrieb o.ä.,denn die dafür erforderlichen Kenntnisse sind ja auch nicht Inhalt dieser Ausbildungskurse! In einem solchen Fall können sie im besten Fall als Teil des Nachweises der notwendigen Sachkunde dienen.
Wir führen seit einigen Jahren solche Ausbildungen nach der ARPO der VFD durch, die immer vom örtlich zuständigen Veterinäramt als ‘Sachkundenachweis’ für den Betrieb einer gewerblichen Pferdehaltung anerkannt werden! Hierüber erhalten unsere Kursteilnehmer auch immer eine entsprechende Bescheinigung als Nachweis! Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es abgesehen von den genannten Berufs- oder Trainer- bzw. Übungsleiterausbildungen derzeit keine bundesweit gültige Anerkennung einer Ausbildung zum Sachkundenachweis für Pferdehaltungen gibt! Im Zweifelsfall und insbesondere bei Teilnehmern aus Bayern sollte die Anerkennung rechtzeitig vor der Teilnahme an den Kursen mit dem örtlich zuständigen Veterinäramt geklärt werden.
Probleme können aber bei überregionalen Kursteilnehmern auch auftreten, deren zuständiges Veterinäramt möglicherweise auch die Inhalte der VFD-Ausbildung bzw. Prüfung gar nicht kennt. Auf Wunsch des jeweiligen Teilnehmers erbringen wir aber hier eine zusätzliche Serviceleistung und klären dies mit dem für sie zuständigen Veterinäramt im Vorfeld eines Kurses ab! In diesem Zusammenhang müssen wir aber darum bitten, dies nicht zuerst “auf eigene Faust” zu versuchen, denn dazu ist häufiger entsprechendes Hintergrundwissen erforderlich, über das ein Kursteilnehmer in der Regel zumindest zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt.
Noch Fragen? Gerne stehen wir für eventuelle Rückfragen zur Verfügung! Bitte hierzu das Kontaktformular dieser Seite benutzen!