Befähigungsnachweis Tiertransport für Pferde 

gemäß Artikel 17 Abs. 2 der VO (EG) 1/2005... Wer braucht den Befähigungsnachweis für den Pferdetransport? Jeder, der Pferde im weitesten Sinn in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über Strecken von mehr als 65 Kilometer transportieren möchte.

Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen nicht nur Transporte durch Gewerbebetriebe, sondern alle Transporte die im (auch entfernten) Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. So auch u.a. die Tätigkeit als Rittführer, Übungsleiter, Trainer, Transport zum Verkauf, Beritt etc.

Was ist ein Befähigungsnachweis? Der „Befähigungsnachweis Tiertransport“  ist ein amtliches Dokument und wird vom zuständigen  Veterinäramt  auf  Antrag  nach bestandener Prüfung ausge­stellt.  Es bescheinigt  der  betreffenden  Person  eine  Qualifizierung  für  den  Transport  lebender Wirbel­­tiere  (hier Pferde).  Die  Qualifizierung  des Antragstellers ist der  Behörde  nachzuweisen  (z.B. durch den hier angebotenen Lehrgang). 

Gesetzlich ist dies durch die EU-Richtlinie 1/2005 in Verbindung mit der  deutschen Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) geregelt.. Verstöße gegen diese gesetzl. Vorgabe können zu empfindlichen Bußgeldern führen!

 

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