Pferdetransport - Welcher Führerschein ist erforderlich?

An dieser Stelle wird es etwas kompliziert, da mit der Einführung des EU-Führerscheines am 1.1.2000 das bis dahin in der BRD geltende Führerscheinrecht nicht mehr angewendet werden konnte. Gleichzeitig gilt aber eine Besitzstandwahrung für Personen, die in der BRD[1] den alten Führerschein der Klasse 3 erworben haben, welcher nicht nur das Führen eines einachsigen Anhängers[2], sondern auch das Führen eines LKW bis zu 7,5t beinhaltete.

Zunächst gibt es noch eine nationale Sonderklasse mit der Bezeichnung C1E. Sie dient vor allem dazu, Umschreibungen des alten BRD-Führerscheins der Klasse 3 aufzufangen, da sich die dort erworbenen Rechte nicht anders im heutigen EU-Führerscheinsystem umsetzen lassen. Dieser Führerschein berechtigt dann zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 12t. Anhänger über 3,5 t dürfen mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 12t nicht überschreitet.

Nachteil dieses Führerscheins ist allerdings, dass er bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres befristet ist und danach nur für jeweils 5 Jahre nach erneuter ärztlichen Untersuchung und augenärztlichem Gutachten verlängert wird.

Soweit die Möglichkeiten für Fahrzeugführer, die einen alten BRD-Führerschein der Klasse 3 haben und diesen auf EU-Führerscheine umschreiben lassen möchten. Wobei anzumerken ist, dass bislang hierzu noch keine Verpflichtung besteht[3]! Wer jedoch gelegentlich auch ins Ausland fährt, sollte tunlichst auch einen EU-Führerschein besitzen, um eventuellen Komplikationen vorzubeugen.

Der heutige EU-Führerschein für PKW (Klasse B) beinhaltet die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge und Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des gesamten Gespanns von max. 3,5 t. Die frühere  Voraussetzung, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein durfte, als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, ist seit dem Jahr 2013 entfallen.

Für viele Gespanne reicht dennoch der Führerschein der Klasse B nicht aus, da hier nicht auf das tatsächliche Gewicht, sondern auf das zulässige Gesamtgewicht abgestellt wird. Viele Pferdehänger haben ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 2400 kg. Kommt hier noch ein schwereres Zugfahrzeug hinzu, ist diese Obergrenze von 3500 kg schnell überschritten!

Seit Januar 2013 gibt es nun noch eine Sonderklasse, nämlich den Führerschein B96. Dieser steht zwischen den bisherigen Klassen B und E und berechtigt zum Ziehen von Anhängern, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht überschreitet.

Beim Führerschein B96 handelt es sich um eine Erweiterung der Klasse B und es sind nur theoretische und praktische Schulungen in geringem Umfang in einer Fahrschule erforderlich. Es gibt im Gegensatz zum Führerschein der Klasse BE (Anhänger) auch keine eigenständige Prüfung, was sich ebenso deutlich in den Kosten auswirkt. Mit der
Bescheinigung der Fahrschule kann dann bei der Führerscheinstelle die Erweiterung der Klasse B auf B96 beantragt werden.

Überschreitet die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination das zulässige Gesamtgewicht von 4250 kg wird für den Pferdetransport eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse BE[4] erforderlich! Bei Vorliegen dieser Fahrerlaubnis darf dann das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers max. 3500 kg betragen, nun ebenso unabhängig vom Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination.

Da allerdings sowohl Anhänger, als auch Zugfahrzeuge innerhalb der gleichen Modellreihe durch die Hersteller mit teils stark abweichendem zulässigem Gesamtgewicht angeboten werden, hilft im Einzelfall nur ein Blick in die Zulassungspapiere der beiden Fahrzeuge um festzustellen, welcher dieser Führerscheine im Einzelfall erforderlich ist. Achtung, eine Überschreitung der vorstehenden Grenzen ohne den hierfür notwendigen Führerschein bedeutet „Fahren ohne Fahrerlaubnis“!

Damit ist das frühere Problem der Führerscheinklassen beim Transport von Pferden mit einem Anhänger für Pferdehalter weitgehend vom Tisch! Spätestens mit dem Führerschein BE sind alle „normalen“ Pferdetransporte mit Anhänger zu bewältigen.

Sonderfälle, wie z.B. der Transport mit einem Anhänger über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t ist ein Führerschein der Klasse C1E erforderlich.

 


[1] dies betrifft nicht DDR-Führerscheine!

[2] ein Anhänger mit Tandemachse zählt als einachsiger Anhänger

[3]Vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine müssen jedoch bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden

[4] E = Fahrerlaubnis für Anhänger über 750kg