Im Dezember 2016 überraschte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Fachwelt mit der Ankündigung eines ab 1.6.2017 angeblich vorgeschriebenen “Kutschenführerscheins” für private und gewerbliche Gespannfahrer. Jeder Kutschenführer, der am Straßenverkehr teilnehme, müsse laut FN zukünftig seine Qualifikation nachweisen können.

Diese Ankündigung führte in der Fachpresse, aber auch in den Sozialen Medien zu allerlei erhitzten Diskussionen, zumal andere Fachverbände nicht über diesen Alleingang der FN informiert wurden, geschweige denn mit eingebunden waren. In der Folge führte die nicht zutreffende Darstellung der angeblichen Verpflichtung auch zu einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Kai Seefried, Helmut Dammann-Tamke und Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) bei der Niedersächsichen Landesregierung, welche diese wie folgt beantwortete:

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Fazit und auch Aussage der Landesregierung: Der Erwerb eines FN-Kutschenführerscheins ist nur für FN-Mitglieder verbindlich vorgeschrieben, da es sich hierbei um "vereinsinternes Regelungsrecht" handelt!

Sollte im Zusammenhhang mit Haftungsfragen oder auch beim gewerblichen Fahren die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden müssen, so wird nicht zwingend der FN-Führerschein verlangt, sondern es gilt auch jeder andere Nachweis einer entsprechenden Sach- und Fachkunde.

So schnell wird ein Marketing-Gag zum Eigentor ....!