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Jugendarbeit im AFW

In den vergangenen Jahren war leider die Jugendarbeit in unserem Verein zum Erliegen gekommen, nachdem wir durch die demografische Entwicklung fast keine Kinder und Jugendlichen mehr im Verein oder im Tätigkeitsumfeld des Vereins hatten. Das hat sich seit letztem Jahr nun glücklicherweise wieder geändert, so dass wir nun die im AFW traditionell sehr aktive Jugendarbeit wieder fortsetzen können. Als erster Schritt stand die Qualifizierung der in der Jugendarbeit tätigen Mitglieder zur Jugendleitercard auf dem Programm.

Die Jugendleitercard ist ein amtlicher Ausweis nach bundesweit festgelegtem Standard, den entsprechend qualifizierte Mitarbeiter in der Jugendarbeit erhalten, wenn sie ehrenamtlich oder hauptamtlich im Sinne des § 73 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sind. Die Karte dient dem Jugendleiter zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe (u.a. auch finanzielle Förderung) erwartet wird, und als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen. Die JULEICA ist drei Jahre gültig und wird bei entsprechender Fortbildung verlängert. 

Weitere Projekte sind in Planung.