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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme
an Veranstaltungen des Vereins AFW Thüringen 

Geltung

Nachfolgende AGB’s gelten für alle Angebote des AFW Thüringen (nachfolgend „Verein“ bzw. „Veranstalter“ genannt), soweit dieser selbst Veranstalter der angebotenen Leistung ist und in der Ausschreibung bzw. Anmeldung keine abweichenden oder ergänzenden Bedingungen genannt sind. Dies sind insbesondere Ausbildungs- und Kursangebote, Ritte, aber auch Reiseangebote. Für die Teilnahme an Wettbewerben gelten gesonderte Bedingungen, die mit der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben werden.
Soweit wir auch Angebote von Fremdveranstaltern bewerben bzw. vermitteln, gelten ausschließlich deren AGB's

Teilnehmer

Sofern in der Ausschreibung einer Veranstaltung nicht anders vermerkt müssen wir leider so genannte „bezahlte Sportler“ als Teilnehmer ausschließen. Mit der Unterschrift der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er im Jahr der Veranstaltung nicht zum Kreis der bezahlten Sportler im Sinne des § 67a Abs. 3 der AO gehört.

Anmeldung

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung des Vereins bedarf der rechtzeitigen schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers. Bei Vereinsmitgliedern wird auch die Anmeldung per eMail akzeptiert. Mit der Anmeldebestätigung durch den Verein kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Verein und dem Teilnehmer zustande.

Anmeldegebühr

Für die Teilnahme kann die Ausschreibung eine Anmeldegebühr vorsehen. Hierbei handelt es sich um einen Organisationsbeitrag und Kostenersatz für allgem. Verwaltungskosten, die für Planung, Ausschreibung und Bearbeitung der Anmeldung dem Verein entstehen. Sie ist im Fall eines Rücktritts nicht erstattungsfähig. Die Höhe dieser Anmeldegebühr ist aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Eine Platzreservierung erfolgt in diesem Fall nur, sofern die Anmeldegebühr rechtzeitig und vereinbarungsgemäß beim Verein eingegangen ist. Alle eventuellen Reservierungszusagen gelten vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs dieser Anmeldegebühr.

Zahlung der Teilnehmergebühr

Teilnehmergebühren sind in voller Höhe entsprechend der Ausschreibung eines Angebots zu zahlen. Ist kein Zahlungstermin in der Ausschreibung angegeben, so muss die Teilnehmergebühr unaufgefordert spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Verein eingehen.

Folgen verspäteter Zahlung

Erfolgt die Zahlung der Anmelde- bzw. der Teilnehmergebühr nicht rechtzeitig und vereinbarungsgemäß, so ist der Verein nicht an Reservierungszusagen gebunden und kann den Platz jederzeit weiter vergeben. Für eventuell notwendige Mahnungen wird ein Betrag in Höhe von 5,- € berechnet.

Rücktritt

Der Verein behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn bis 14 Tage vor dem geplanten Beginn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl gem. der Ausschreibung nicht erreicht wurde. Tritt der Verein vom Angebot wegen Unmöglichkeit oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl zurück, so werden dem Teilnehmer alle bis dahin gezahlten Beträge in voller Höhe zurück erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Tritt ein Teilnehmer von seiner Anmeldung zurück, so verfällt in jedem Fall die Anmeldegebühr. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 2 bis 4 Wochen vor Beginn des Angebots, kann der Verein, sofern keine andere und abweichende Vereinbarung getroffen wurde, 50 % des vorgesehenen Preises berechnen. Erfolgt der Rücktritt im Zeitraum von 7 bis zu 14 Tagen vor Beginn des Angebots, so werden 75 % der Teilnehmergebühr zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigem Rücktritt (bis 7 Tage zuvor), oder wenn ein Teilnehmer an der Veranstaltung kurzfristig nicht teilnehmen kann oder darf, erfolgt die volle Berechnung der Teilnehmerkosten. Eine Teilerstattung in Höhe ersparter Aufwendungen ist in diesem Fall nur möglich, wenn der reservierte Platz nach dem erfolgten Rücktritt noch an einen Dritten vergeben werden konnte. Insbesondere bei umfangreicheren Veranstaltungen (Lehrgängen etc.) und/oder längerfristiger Anmeldung wird der Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung dringend angeraten.

Bei Rücktritt von Anmeldungen für Kurse im Ausland gelten abweichend hiervon andere Fristen und Beträge, wie sie in der jeweiligen Ausschreibung näher benannt sind.

Haftung und Versicherung

Der Verein ist für eventuelle Ansprüche aus seiner satzungsgemäßen Tätigkeit haftpflichtversichert, insbesondere auch alle eingesetzten Ausbilder, Helfer und/oder Betreuer. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- oder Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit bei Reiseveran­staltungen ist auf den 3fachen Teilnehmerbetrag begrenzt.

Soweit für die Durchführung von Seminaren, Kursen oder Lehrgänge Räumlichkeiten und/oder Plätze angemietet werden, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht für diese Anlagen beim jeweiligen Vermieter.

Auslandsreisen und Auslandskurse

Bei der Teilnahme an Auslandsangeboten des Vereins wird den Teilnehmern grundsätzlich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Versicherung des Rücktransports dringend angeraten.

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm mit der Aufsicht beauftragten volljährigen Person an Veranstaltungen teilnehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Kurs- und Lehrgangsleitung, bzw. durch die eingesetzten Personen keinerlei Aufsichtspflichten für Kinder und Jugendliche übernommen werden. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen, die ausdrücklich für Kinder- und Jugendliche ausgerichtet werden, bzw. sich aus der Ausschreibung abweichende Bedingungen ergeben.

Reitkurse und sonstige Reitveranstaltungen

Werden zur Veranstaltung eigene Pferde des Teilnehmers eingesetzt, so bleibt der Teilnehmer über die gesamte Dauer der Veranstaltung Tierhüter im Sinne des § 834 BGB und ist für das Einhalten gesetzlicher Bestimmungen (z.B. bezüglich Equidenpass, TierTransV, TierGesG, StVO etc.) verantwortlich.

An Reitveranstaltungen dürfen nur Pferde teilnehmen, wenn sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung haftpflichtversichert, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. Zugelassen sind nur anbindesichere Pferde und Ponys deren Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Bei allen Geländeritten ist ebenso die Verkehrssicherheit der teilnehmenden Pferde Voraussetzung.

Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.

Laktierende Stuten, Hengste, Handpferde und Hunde dürfen nur nach Absprache teilnehmen.

Der Veranstalter kann ein Pferd wegen nicht passender oder nicht geeigneter Ausrüstung (z.B. nicht zweckentsprechend, tierschutzwidrig und/oder nicht verkehrssicher), oder wegen gesundheitlicher Risiken jederzeit von der Teilnahme ausschießen. Im Zweifel kann ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers hinzu gezogen werden. Der Missbrauch von Sporen oder Gerte oder tierschutzwidriges Verhalten führt zum Ausschluss des Teilnehmers.

Ebenso kann der Veranstalter Teilnehmer ausschließen, wenn sich durch ihn oder sein Verhalten bei weiterer Teilnahme eine gesundheitliche Gefährdung für ihn selbst oder für andere Teilnehmer ergibt. Dies gilt auch bei mangelnder Kontrolle über das Pferd. Im Zweifel kann ein Arzt auf Kosten des Teilnehmers hinzu gezogen werden.

Kinder und Jugendliche müssen beim Reiten einen Reithelm entsprechend gültiger EN-Norm tragen. Dieser darf nicht älter als 5 Jahre sein. Erwachsenen wird dringend angeraten einen Reithelm zu tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls.

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für sich und sein Pferd.

Prüfungen

Schließt ein Kurs/Lehrgang unmittelbar mit einer offiziellen Prüfung ab, so gilt diese Anmeldung des Teilnehmers auch gleichzeitig der Prüfungsanmeldung beim jeweiligen Veranstalter der Prüfung (z.B. Veterinäramt oder Reiterverband)

Bild & Filmaufnahmen

Sowohl zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über unsere Aktivitäten, als auch zur internen Dokumentation insbesondere von Prüfungen, oder auch zu Lehrzwecken, fertigen wir gelegentlich Filme und Bilder an. Der Teilnehmer erklärt durch seine Anmeldung sein Einverständnis, dass auf der Veranstaltung von ihm oder seinen Helfern/Angehörigen gemachtes Foto- und Filmmaterial veröffentlicht werden darf. Der Veröffentlichung dieser Filme/Bilder kann der Teilnehmer durch Vermerk auf dem Anmeldeformular widersprechen. Dieser Widerspruch bewirkt allerdings, dass er z. B. an Aufstellungen zu Gruppenabschlussbildern von Kursen/Prüfungen nicht mehr teilnehmen darf.

Auch ein späterer Widerruf des Einverständnisses mit Wirkung für die Zukunft ist formlos möglich. Selbstverständlich sind wir stets bemüht Bild- und Filmaufnahmen nur dann öffentlich zu verwenden, wenn der/die Teilnehmer dadurch nicht nachteilig dargestellt werden.

Datenschutz bei Kursen, Lehrgängen und Prüfungsanmeldungen
Mit der Unterschrift stimmt der Teilnehmer der elektronischen Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung seiner mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen unserer allgemeinen Datenschutzerklärung zur Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des
Vereins zu.

Daten der Anmeldung können bei Beteiligung von Pferden auch durch gesetzliche Verpflichtung zum Zwecke des Seuchenschutzes an die zuständige Behörde (Veterinäramt) übermittelt werden. Die weitere Verarbeitung und Speicherung dieser Daten richtet sich nach den jeweiligen Datenschutzbestimmungen dieser Behörde.

Wünscht ein Kursteilnehmer die Teilnahme an einer von uns organisierten VFD-Prüfung nach ARPO  der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V., so werden ausschließlich die für die Prüfungsanmeldung erforderlichen persönlichen Daten an den Verband weiter gegeben, deren weitereVerwendung dann auch der Datenschutzbestimmung dieses Verbands unterliegt. Es handelt sich um den Namen des Teilnehmers, dessen Anschrift und Geburtsdatum, gegebenenfalls VFD-Mitgliedsnummer, sowie Angaben über eventuell nach ARPO notwendigen Vorleistungen.

Der Verein gibt keine personenbezogenen Daten für Werbezwecke oder für hier nicht aufgeführte Zwecke an Dritte weiter.

Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

 

Allgemeine Hinweise zu den Lehrgängen und Kursen

Die meisten Angebote des AFW Thüringen sind sowohl für Mitglieder, als auch für Nichtmitglieder offen. Allerdings ergeben sich hierbei gelegentlich Unterschiede in der Preisgestaltung und Unterschiede im Versicherungsschutz, auf welche wir ausdrücklich hinweisen möchten:

Preise:
Als gemeinnütziger Verein sind wir gehalten kostengünstige Angebote zu gestalten. Manche der hier aufgeführten Veranstaltungen werden durch den Verein selbst, oder auch von verschiedenen Dachorganisationen oder auch öffentliche Kassen bezuschusst und können daher auch äußerst kostengünstig gestaltet werden. Allerdings sind wir dabei auch an die jeweiligen Zuwendungsrichtlinien gebunden und müssen diese Rahmenbedingungen umsetzen. Nichtmitglieder zahlen daher bei manchen Angeboten (wie z.B. bei Seminaren, Kursen und Lehrgängen) einen zusätzlichen Organisationsbeitrag, mit welchem der zusätzliche Verwaltungsmehraufwand abgegolten wird.

Bei offenen und landesweit ausgeschriebenen Jugendveranstaltungen sind die Preise für AFW-Mitglieder und Nichtmitglieder grundsätzlich gleich.

Versicherungen:
Alle satzungsgemäßen AFW-Veranstaltungen, sowie die eingesetzten Ausbilder und Betreuer sind haftpflichtversichert. Für Ausbilder besteht auch Unfallversicherungsschutz über die zuständige Berufsgenossenschaft (VBG). Nichtmitglieder können über diese Versicherungen leider nicht versichert werden.

Bei Veranstaltungen im Ausland muss grundsätzlich der Krankenversicherungsschutz über die Krankenversicherung des Teilnehmers geklärt werden. Auch eine Reiseversicherung mit Einschluss des Krankenrücktransports wird grundsätzlich angeraten.

Da Kurse, Seminare und Freizeiten oftmals längere Zeit zuvor gebucht werden, wird in diesen Fällen den Teilnehmern grundsätzlich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Seminarrücktrittsversicherung angeraten. Entsprechend preiswerte und auch online zu buchende Angebote gibt es zahlreich im Internet, so zum Beispiel auch hier

Mitgliedschaft
Mitgliedschaft lohnt sich! Dies nicht nur wegen der besonders günstigen Teilnehmergebühren bei Veranstaltungen, sondern besonders auch wegen dem dann bestehenden Versicherungsumfang und den weiteren Vorteilen für Mitglieder!