Gelände- und Wanderrittführer

Rittführerlehrgänge dienen zur Vorbereitung von Geländerittführer- und Wanderrittführer-Anwärtern auf die Prüfung. Die Prüfung dient als Nachweis über ausreichendes Wissen und Können, sowie ausreichender Erfahrung, um Geländeritte für Gruppen planen und vorbereiten, sowieals Rittführer eine Gruppe sicher im Gelände und Straßenverkehr führen und bei Zwischenfällen oder Unfällen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen zu können.

Der Rittführerlehrgang umfasst mindestens 40 UE mit mindestens folgenden Inhalten: 

  • Aufgaben des Rittführers (Organisation, Führen, Sicherheit, Erlebniswert)
  • Stellung des Rittführers
  • Aufsichtspflichten und Haftung des Rittführers
  • Verhalten des Rittführers
  • Ausrüstung des Rittführers
  • Orientierung im Gelände mit Karte und Kompass
  • Reiterliches Können und Ausbildungsstand des Pferdes bei Rittführern
  • Vorbereitung und Planung von Gruppenritten
  • Ausschreibung und Anmeldung für Gruppenritte
  • Wahl des Startplatzes und Streckenwahl
  • Wahl von Pausenplätzen,  Wahl von Quartieren (nur Wanderrittführer)
  • Sicherheitsvorkehrungen, Vorbestellungen und Genehmigungen
  • Möglichkeiten zur Erlebniswert-Steigerung
  • Vorbereitung von Startplatz, Pausenplätzen und Quartieren
  • Streckenkontrolle vor dem Ritt
  • Verhalten am Startplatz
  • Einweisung von Trossfahrern
  • Kontrolle und Einweisung der Teilnehmer vor dem Abritt
  • Gruppenordnung und Reitdisziplin
  • Verständigung in der Gruppe und Kommandos
  • Reiten/Führen im Straßenverkehr
  • Reiten mit Handpferd
  • Verhalten und Kontrollen in Pausen -  Verhalten und Kontrollen im Quartier (nur Wanderrittführer)
  • Methoden zum Anbinden/Verwahren von Pferden
  • Erstellen von behelfsmäßigen Pferdeunterkünften (nur Wanderrittführer)
  • Tränken und Füttern unterwegs und im Quartier
  • Pferdewache
  • Verhalten bei Zwischenfällen (Probleme mit Ausrüstung oder Beschlag, Weglaufen eines Pferdes, gesundheitliche Probleme bei Reitern oder Pferden, Unfälle mit Verletzung eines Pferdes oder Reiters) 
  • Berücksichtigung von Wetterverhältnissen 
  • Verhalten bei Gewitter
     
    Alle Punkte sollen theoretisch behandelt und so weit wie möglich praktisch geschult und geübt werden. Der
    Lehrgang muss einen mindestens eintägigen Übungsritt beinhalten.

Voraussetzungen für die Prüfung: 

  • Mindestalter  18 Jahre 
  • VFD-Mitgliedschaft
  • VFD-Geländereiterprüfung (mindestens seit einem Jahr),
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang Rittführung,
  • Kurs Erste Hilfe(Bescheinigungen nicht älter als zwei Jahre),
  • Kurs Erste Hilfe am Pferd,
  • Nachweis der Teilnahme an mindestens 15 Tages- oder Halbtagesritten mit einer Reitgruppe und einem geprüften Rittführer oder Teilnahme an einem Sichtungsritt über einen Tag in einer Gruppe von mindestens fünf Teilnehmern in Anwesenheit eines Prüfers für Rittführer

 Die Prüfung zu diesem Abschluß umfasst:

  • schriftliche und/oder mündliche Theorieprüfung zum Thema Rittführung
  • praktische Reitprüfung in der Bahn gem. den Anforderungen der Reitprüfung III (sofern Abschluss noch nicht vorhanden)
  • praktischer Prüfungsritt im Gelände, Dauer ca. 4 - 8 Std (incl. Pausen)