Anfang Dezember 2016 überraschte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) die Fachwelt mit der Ankündigung, dass sie zum Juni 2017 einen Kutschenführerschein einführt. Diesen soll es in zwei Kategorien geben, für private Kutschfahrten und für das gewerbliche Fahren. Was steckt hinter dieser Ankündigung?
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Grundsätzlich ist das Fahren eines Gespanns nicht so leicht, wie es oftmals für den außen stehenden Betrachter erscheint. Schließlich hat der Fahrer gegenüber dem Reiter wesentlich geringere Einwirkungsmöglichkeiten auf die Pferde. Eine entsprechende Sachkunde, Beachtung der allgemeinen Sicherheitsregeln und praktisches Können sind daher unbedingt erforderlich, erst recht, wenn im öffentlichen Verkehr, oder gar gewerblich gefahren wird.
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Auf der anderen Seite werden in den letzten Jahren immer mehr Unfälle mit Gespannen mit teils schwere Verletzungen von Menschen und/oder Tieren, bzw. in seltenen Fällen auch mit Todesfolgen bekannt. In den sozialen Medien werden diese dann auch schnell und weiträumig publiziert, so dass in der öffentlichen Meinung leicht der Anschein zunehmender Unfallzahlen entstehen kann. Insbesondere die stark ins Zwielicht geratene Organisation PETA wird dabei nicht müde, diese immer wieder in aufgebauschter Form anzuprangern und ein generelles Verbot von Kutschen im Straßenverkehr zu fordern. Sie verzeichnet jährlich zwischen 20 und 50 mehr oder minder schwere Unfälle, die sich allerdings teils auch in anderen Ländern ereignet haben. PETA hat inzwischen auch einen politischen Partner (DIE GRÜNEN) gefunden, die u.a. ihre Forderungen nach einem Kutschenverbot zumindest in den Städten stark unterstützen.
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So droht beispielsweise in der Innenstadt Berlins derzeit ein generelles Verbot gewerblicher Kutschfahrten, wie auch aus der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Regierungsparteien in Berlin hervorgeht. Betroffen davon sind ganze 10 gewerbliche Fuhrhaltereien, die, meist nur an wenigen Stunden täglich Touristen rund um den Pariser Platz fahren und die bereits einer strengen Verordnung für die Sicherheit und zum Tierschutz unterliegen! Diesen 10 Betrieben droht nun tatsächlich ein Verbot! Es ist zu erwarten, das ähnliche Bestrebungen auch in anderen Bundesländern folgen werden, in welchen DIE GRÜNEN mit in der Regierungsverantwortung stehen. Was aber ist von Parteien zu halten, die ein solches, relativ unbedeutendes Thema in ihrer politischen Zielsetzung aufgreifen und dieses Ziel sogar bundesweit ins Auge fassen??? 
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Zweifellos ist jeder Unfall ein Unfall zu viel! Aber Untersuchungen der bekannt gewordenen und bei PETA in einer Datenbank erfassten Kutschunfälle durch die Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland (VFD) im Jahr 2013 haben aufgezeigt, dass alleine 73,5% dieser Unfälle durch vermeidbare Fahrerfehler, fehlender Beifahrer, sowie technische Mängel an Geschirr und Wagen entstanden sind, 14,7% wurden durch Fremdverschulden verursacht, der Rest durch tiertypisches Verhalten und schicksalshafte Ereignisse! Diese Ergebnisse werden auch durch die Statistiken der Versicherungswirtschaft und der Berufsgenossenschaften weitgehend bestätigt! Fazit: Gute Ausbildung und stetige Beachtung der anerkannten Sicherheitsregeln führen zu einer ganz erheblichen Verringerung dieser, durch PETA gerne stark aufgebauschter Unfallmeldungen! Das Risiko des Kutschfahrens ist bei fundierter Ausbildung relativ gering und weitgehend beherrschbar.
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Die Zahlen der Verkehrsstatistik zeigen deutlich, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen und bei einem drohenden Kutschenverbot in Städten jegliche Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wird! Alleine in Berlin ereigneten sich im Jahr 2015 insgesamt 7724 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung mit 675 Schwerverletzten und 10 Verkehrstoten (bundesweit ca. 400). Jeder 5. Verkehrstote war in Berlin ein Radfahrer! Unfälle mit Kutschen sind in dieser Statistik nicht aufgeführt!
Und warum nun jetzt einen Kutschenführerschein der FN? Anscheinend hat die FN nun (endlich) erkannt, dass ihre Fahrausbildung nicht den allgemeinen Anforderungen im Straßenverkehr entspricht, denn diese ist bislang hauptsächlich auf den Sport (Wettkampfsport) ausgerichtet. Die FN kündigt so auch an, dass künftig das Fahrabzeichen 5 und damit auch der Kutschenführerschein “um ein Sicherheitsmodul erweitert wird”, das bislang fehlt! Verwirrend ist dabei allerdings die Bezeichnung “Führerschein”, denn hier wird suggeriert, dass künftig für das Kutschfahren genau dieser “Führerschein” der FN zwingend erforderlich wäre. Diese Darstellung wird durch manche Berichterstattung in den Medien noch verstärkt, ist aber falsch!
Das Fahren mit einer Kutsche im Straßenverkehr unterliegt dem Straßenverkehrsrecht. Ein Kutschenführerschein, oder eine anders bezeichnete Qualifikation für Gespannfahrer ist dort nicht vorgesehen und wäre auch mit EU-Recht nicht vereinbar! Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass Tiere im Straßenverkehr nur dann erlaubt sind, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Jeder Führer, Reiter oder auch Fahrer von Pferden muss also damit rechnen, dass er im Falle eines Unfalls mit Pferden seine Eignung nachweisen muss. Ein bestimmter Ausbildungsabschluss kann dabei zwar hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich! Erst recht nicht ein als "Führerschein" bezeichneter Abschluss bei einem bestimmten Verband!
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Gewerbliche Fahrer benötigen dagegen (schon lange) einen Sachkundenachweis nach § 11 TierSchG, zu welchem u.a. die fachliche Qualifikation und auch die TÜV-Abnahme der Kutsche nachgewiesen werden muss, um die gewerbliche Genehmigung erhalten zu können. Die Sachkunde im praktischen Fahren kann aber nicht nur durch einen “FN-Führerschein” nachgewiesen werden, sondern auch durch andere gleichwertige oder höhere Qualifikationen, wie sie zum Beispiel von der Vereinigung der Freizeitreiter- und Fahrer in Deutschland schon seit vielen Jahren angeboten wird.
Fazit: Viel Wind mit heißer Luft und wenig Neues ....!