g) Bandagieren der Pferde

50. Ein Bandagieren ist bei gesunden Pferden nicht notwendig und zum Dienst in der Truppe im allgemeinen verboten. Eine Ausnahme kann nur bei einzelnen Pferden in begründeten Fällen auf Anordnung des Führers der Einheit nach Rücksprache mit dem Veterinäroffizier gemacht werden.

Ein Unterstützen der Sehnen gegen Dehnungen und Zerrungen bildet das Bandagieren nicht. Es bedeutet lediglich einen Schutz gegen äußere Verletzungen durch Klopfen oder Streichen. Es kann sogar von großem Nachteil sein, wenn die Bandagen nicht sachgemäß angelegt sind. Zu fest angelegte Bandagen erzeugen Blutstauung. Bandagenfalten rufen Druckschäden auf der Haut hervor. Zu hoch angelegte Bandagen (zu nahe am Vorderfußwurzelgelenk) können Bewegungsstörungen hervorrufen.

Beim Reiten durch tiefen Sand ist besondere Vorsicht geboten, da zwischen Bein und Bandage geratene Sandkörner leicht Scheuerungen und Entzündungen der Haut hervorrufen können. Nach Durchreiten durch Wasser soll man möglichst die Bandagen abnehmen, da sie sich beim Trocknen zusammenziehen und so die Blutzirkulation hindern.

Ein Bandagieren der Pferde ist nur durch fachkundige Hand vorzunehmen. Nach Abnahme der Bandagen ist ein Massieren der Beine angebracht.

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