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Feuer unterwegs

Ein durchaus „heißes Thema“ ist das Feuer am Rastplatz (Biwak). Hier gilt es sowohl rechtliche, als auch praktische Dinge zu beachten.

Rechtliches

Jeder Gelände- und Wanderreiter, der mal in die Versuchung kommen könnte, unterwegs ein Feuer zu machen, sollte sich zuvor mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Nur so kann man böse Überraschungen, in Form von Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafanzeigen, vermeiden.

Die einschlägigen Strafvorschriften, aus dem Strafgesetzbuch (StGB), gelten für das gesamte Bundesgebiet.

 

Beim Thema Feuer werden jedoch auch die verschiedenen Landesgesetze tangiert. Demnach sind die Bestimmungen in jedem Bundesland unterschiedlich. Feuer, insbesondere in Verbindung mit Wald, ist immer ein Problem.

 

An dieser Stelle muss man erst einmal voraussetzen, dass jeder Reiter, in der Natur, auch sehr verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer umgeht. Die Folgen von Nachlässigkeiten beim Feuermachen, können extrem schlimm sein!

Die §§ 306 ff StGB beinhalten die verschiedenen strafbaren Formen der Brandstiftung. Danach ist schon, nur das Herbeiführen einer Brandgefahr ( 306 f StGB) strafbar! Also alleine die Brandgefahr, reicht bereits als strafbare Handlung aus, selbst wenn es gar nicht zu einem Brand kommt!

Nach dem StGB, sind weiterhin die Ordnungswidrigkeiten zu nennen. Für den Bereich "Feuer" und Natur bzw. Wald haben die Länder, in den Landesforstgesetzen und Naturschutzgesetzen, entsprechende Vorschriften erlassen.

Nach diesen ist offenes Feuer, auch in Waldnähe (in der Regel im Bereich von 100 Metern), untersagt, beziehungsweise zu besonders trockenen Zeiten gänzlich verboten.

Ausnahmen bedürfen jeweils der behördlichen Genehmigung!

Offenes Feuer in der Natur bedarf immer, sowohl der Genehmigung des Grundeigentümers, als auch (besonders in Waldnähe) der behördlichen Genehmigung!

Ausnahmen hiervon bestehen an öffentlichen Rastplätzen, wie sie gelegentlich von Gemeinden bzw. Kreisverwaltungen angelegt werden. Dort finden sich meist auch offiziell angelegte Lagerfeuerplätze oder Grilleinrichtungen, die dann von jedermann genutzt werden dürfen. Allerdings sind dort erfahrungsgemäß leider häufig Pferde nicht so gerne gesehen …!

Allgemeines zum Thema Feuer

Schon aus den rechtlichen Bestimmungen heraus ergibt sich, dass die Feuerstelle sorgfältig ausgewählt werden muss. Dabei sind sowohl die eigene Sicherheit, als auch die Sicherheit der Umwelt zu beachten.

Die Feuerstelle sollte so gewählt werden, dass der Wind den Rauch nicht ins Lager oder gegebenenfalls in die Unterkunft (Zelt) drückt. Der Boden sollte, rings um den Bereich der Feuerstelle, völlig frei von brennbaren Gegenständen, wie trockenes Laub, Gras etc. aber auch von Kleidungsstücken und Ausrüstung sein.

Eine gute Belüftung der Feuerstelle sollte gegeben sein. Dies besonders, damit das Feuer genügend Sauerstoff bekommt und gut brennen kann. Aber auch ebenso, damit sich bei einem schlecht brennenden Feuer, eventuell bildendes Kohlenmonoxid (schwerer wie Luft und sammelt sich am Boden – Achtung Lebensgefahr!), nicht ansammeln kann. Aus dem gleichen Grund darf eine Schlafstätte nicht niedriger liegen, wie die Feuerstelle.

Bei kühlem Wetter bzw. in kühlen Nächten ist ein Standort für die Feuerstelle vorteilhaft, an welchem die Wärme des Feuers reflektieren kann, also z. B. vor einer Felswand (so genanntes Reflektorfeuer). Die abgegebene Wärme wird dort reflektiert und wärmt somit auch den Rücken.

Am besten wird die Grasnarbe der Feuerstelle abgestochen und sorgsam zur Seite gelegt. Ruhig etwas weiter abstechen, als die eigentliche Feuerstelle groß sein soll. Das hat den Vorteil, dass sich rund um die Feuerstelle kein brennbares Material mehr befindet. Außerdem kann man beim Verlassen des Rastplatzes die Grasnarbe wieder einlegen und den Platz ordentlich und unbeschädigt verlassen.

Man darf keine Steine direkt aus einem Bach zur Begrenzung der Feuerstelle nehmen! Diese Steine sind mit Wasser voll gesogen. Wenn sie heiß werden, dehnt sich das Wasser aus bzw. verdampft. Der entstehende Druck kann einen Stein regelrecht sprengen! Es besteht große Verletzungsgefahr durch umher fliegende Splitter!

Vorbereitung zum Anzünden des Feuers

Zuerst brauchen wir ein so genanntes Feuernest (der Kern des Feuers beim Anmachen). Um dieses zu bauen, eignen sich besonders trockenes Gras und trockene Reisigzweige, also abgestorbene, kleine Äste von Tannen, Fichten und Kiefern, die sich noch an diesen Bäumen befinden. Die am Boden liegenden Äste, haben oft zu viel Feuchtigkeit gespeichert.

Sehr gut, besonders auch bei feuchter Witterung, eignen sich Birkenzweige zum Anmachen des Feuers. Hierzu wird die Rinde mit dem Messer abgeschält und die Zweige so eingeschnitten, dass sich die Späne in Löckchen aufrollen.

Auch das Harz an Nadelbäumen ist ein idealer Anzünder, welches man besonders an verletzten Bäumen findet. Ist das Harz noch sehr flüssig, kann man es in ein Papiertaschentuch oder in Blätter einpacken. Selbst bei Regen oder nasser Witterung ist mit solchen Materialien, ein Feuer problemlos anzuzünden.

Brennholz

Das Holz von Nadelbäumen, besonders Kiefernholz brennt, durch den hohen Harzgehalt, sehr gut. Besonders dünne und trockene Äste, im unteren Bereich der Bäume, sind als erste "Nahrung" für das Feuer ausgezeichnet geeignet.

Der Nachteil ist, dass dieses Holz stark raucht und der Heizwert nicht besonders hoch ist. Wenn man Glut braucht, die länger halten soll (z. B. fürs Kochen), so sollte man besser Eichen- oder Buchenholz suchen. Eichenholz entzündet sich recht schwer. Aber wenn es brennt hat man lange davon, der Heizwert ist hoch und die Glut ist hervorragend. Buchenholz entzündet sich etwas besser. Der Heizwert ist ebenfalls hoch und man hat lange Glut. Auch Birkenholz ist sehr gut geeignet.

  Bei einigen der oben aufgeführten Themen handelt es sich um Auszüge aus den Büchern von Hajo Seifert (Handbuch für Rittführer, bzw. Der Gelände- und Wanderreiter), welche im Jahr 2008 erschienen sind.